§10 Hundewanderungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundetageswanderungen

§1 Leistungen

Die Wanderungen starten meist zwischen 09.00 und 10.00 Uhr am jeweiligen Treffpunkt und betragen meist zwischen 15 und 20 km. Gegen Mittag/Nachmittag wird gemütlich in einer Gaststätte eingekehrt. Die Kosten der jeweiligen Speisen und Getränke sind nicht im Preis mit inbegriffen. Gewandert wird in einer Gruppe von mind. 5 bis max. 12 teilnehmenden Hunden. Nach Zahlungseingang wird dem/der Teilnehmer/in eine Auftragsbestätigung mit weiteren Informationen für die Wanderung zugeschickt. Der Veranstalter mantrailing-unlimited behält sich das Recht vor, ggfs. aus erheblichen und/oder unvorhersehbaren Gründen Änderungen zu erklären. Weiterhin behält sich der Veranstalter kleine Änderungen bzgl. Ablauf und Zeitplan vor. Der Veranstalter haftet nur für seine eigenen vertraglichen Pflichten.


§2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form und ist vertraglich bindend.


§3 Bezahlung

Spätestens 21Tage vor dem Wandertagtermin sollte die vollständige Gebühr von 29€ bei einem Hund bzw. 49€ bei zwei Hunden pro Haushalt (max. 4 Personen) bei dem Veranstalter eingegangen sein. Danach hält sich mantrailing-unlimited frei diesen Platz anderweitig zu vergeben. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor dem Wandertagtermin wird die gesamte Gebühr sofort fällig. Nach

Zahlungseingang wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in eine Auftragsbestätigung zusenden. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderungen die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschaden behält sich mantrailing-unlimited vor.


§4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Rücktritte haben schriftlich zu erfolgen und werden ab Eingang beim Veranstalter maßgeblich berücksichtigt. Im Rücktrittsfall verlangt der Veranstalter Ersatz für seine Aufwendungen und getroffenen Vorkehrungen. Die Stornierungskosten betragen:

- ab 2 Wochen vor dem Wandertagtermin 50% des Preises

- ab 5 Tage vor dem Wandertagtermin 100% des Preises

Nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden weder erstattet, noch gibt es die Möglichkeit stattdessen andere Termine in Anspruch zu nehmen oder Dritte einzusetzen. Ausschließlich mantrailing-unlimited ist berechtigt einen passenden Ersatz zu suchen.


§5 Rücktritt durch den Veranstalter

mantrailing-unlimited kann, bei Ausfall, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern/innen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Wanderung gesucht.


§6 Haftung

mantrailing-unlimited haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Alle Teilnehmer (auch Begleitpersonen sowie Gäste) tragen die Verantwortung für sich und Ihren Hund. 


§7 Mängelanzeige

Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder diese gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.


§8 Sonstiges

Für die teilnehmenden Hunde wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die allg. Impfung vorausgesetzt. Läufige Hündinnen dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

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Vergiss alle Gründe, weshalb Du scheitern könntest und konzentriere Dich auf den Grund, warum Du es schaffen kannst.

 

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